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8. Juli 2008

Der Untergang – Der Film der Wahrheit zur Schweizer UBS!

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Allgemein — admin @ 13:22

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3. Juli 2008

Angriff der USA auf das Schweizer Bankgeheimnis!

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Allgemein — admin @ 12:13

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1. Juli 2008

Auswandern - Die neue große Flucht!

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Allgemein — admin @ 15:31

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26. Juni 2008

Bankgeheimnis + EU-Zinssteuer – weitere Verschärfungen!

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Allgemein — admin @ 01:22



OnVista Bank - Die neue Größe im Online-Brokerage

Mittlerweile versenden 22 EU-Staaten - seit 2007 auch die neuen EU-Länder Bulgarien und Rumänien - Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Kapitalanlegern aus anderen EU-Staaten an die jeweiligen heimischen Finanzbehörden. Nur drei EU-Mitgliedsländer und einige Drittstaaten konnten Ihr Bankgeheimnis vorerst beibehalten und führten stattdessen eine Zinssteuer auf Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Mitgliedsländern ab.

Welche Länder machen keine Kontrollmitteilungen?

Drei EU-Mitgliedstaaten, nämlich Luxemburg, Österreich und Belgien sowie die sogenannten Dritt-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino haben sich für das System der EU-Zinssteuer entschieden. Dafür haben Sie weiterhin das Bankgeheimnis, da die EU-Zinssteuer anonym abgeführt wird. Oftmals trägt diese Steuer auch den Namen EU-Quellensteuer.

Auch Guernsey, Jersey, die Isle of Man, die British Virgin Islands, die Turks- und Caicosinseln (alle Großbritannien) sowie die Niederländischen Antillen (Niederlande) haben sich zur Einführung der EU-Zinssteuer verpflichtet.

Die EU-Zinssteuer steigt ab dem 01.07.2008 auf 20%

Bisher beträgt die EU-Zinssteuer lediglich 15 %. Ab dem 1.7.2008 steigt sie jedoch planmäßig auf 20 % an. Ab dem 1.7.2011 wird sie dann nochmals auf 35 % angehoben und liegt dann auch deutlich über dem Satz der deutschen Abgeltungsteuer.

Was passiert nun bei Zinszahlungen Ihres Auslandsdepots nach dem 01.07.2008

Falls Sie eine Zinsgutschrift im zweiten Halbjahr 2008 erhalten, wird nicht Ihr gesamter Zinsertrag mit dem neuen Steuersatz von 20 % belastet. Es erfolgt eine zeitliche Abgrenzung. Ihr Zinsanteil, der auf die Zeit vor dem 1.7.2008 entfällt, wird mit 15 % Quellensteuerabzug belastet. Ihr Zinsanteil, der auf die Zeit danach entfällt, unterliegt dem Steuersatz von 20 %. Kontrollieren Sie aber besser die Abrechnungen Ihrer Bank, denn ich denke hier werden einige Fehler in der Abgrenzung der Steuerbelastung erfolgen, wie dies auch die Vergangenheit gezeigt hat.

Wird die EU-Zinssteuer weiter verschärft?

Vor allem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück drängt im Kampf gegen Steueroasen auf eine weitere Verschärfung der grenzüberschreitenden EU-Zinssteuer. Ziel der Bundesregierung ist es, Länder wie Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz zur besseren Zusammenarbeit zu bewegen.

Die im Juni 2005 verabschiedete EU-Richtlinie sieht zwar vor, dass die meisten Mitgliedstaaten Informationen über Zinserträge auf Konten von EU-Ausländern austauschen, aber es gibt viele Sonderreglungen und Ausnahmen, so dass diese EU-Quellensteuer leicht zu umgehen ist für Kapitalanleger mit Auslandsdepots.

Derzeit bezahlen nur uninformierte, oder schlecht beratene Anleger die EU-Zinssteuer

Die EU-Zinssteuer bietet derzeit in der Praxis viel zu viele Schlupfllöcher. Vor allem die Sonderregelungen für Belgien, Luxemburg und Österreich, welche auf Ihrem Bankgeheimnis beharren sind Steinbrück ein Dorn im Auge. Dort wird zwar die EU-Quellensteuer erhoben, aber zum einen werden nur Drei Viertel des Erlöses an die jeweiligen Heimatländer überwiesen. 25% bleiben also bereits als Ausgleich für Verwaltungsaufwendungen in den jeweiligen Ländern hängen.

Eine weitere Schwachstelle ist, dass die Richtlinie nur Sparzinsen oder Erträge von “Zinstragenden Produkten” (Anleihen, Floater, Zinszertifikate, Aktienanleihen, Geldmarktfonds u.a.) betrifft. Viele Kapitalanlagen, wie beispielsweise Aktien, die meisten Zertifikate oder Aktienfonds werden also gar nicht erfasst. Zudem gilt die EU-Quellensteuer derzeit nur für “Natürliche Personen”, also nicht für Juristische Personen wie Stiftungen, Lebensversicherungen, Trusts, Aktiengesellschaften, Limiteds oder GmbHs.

Quo Vadis Bankgeheimnis in Europa - welche Verschärfungen sind zu erwarten?

Steinbrück strebt nun langfristig an, dass künftig nicht nur Zinserträge auf Sparbeträge der Besteuerung unterliegen, sondern auch alle anderen Erlöse wie etwa Dividendenzahlungen, Kapitalerträge beziehungsweise Wertzuwächse. Zudem soll die Richtlinie künftig eben auch für juristische Personen gelten. Das würde insbesondere solche Steuerflüchtlinge treffen, die ihr Geld in Liechtenstein oder anderen Steueroasen in Stiftungen angelegt haben, um so der Besteuerung in Ihrem Heimatland zu entgehen. Ebenso sollen Länder mit strengen Bankgeheimnissen künftig gezwungen werden, Informationen über die Identität der Konteninhaber mitzuteilen.

Der jüngste Steuerskandal - vor allem über Liechtensteiner Banken - bietet vor allem für die Bundesregierung die große Chance, eine breite europäische Position gegen Steuerkriminalität zu organisieren.

Fazit

Aus meiner Sicht wird es nun zunächst zu einer Überprüfung der EU-Richtlinie kommen. An eine deutliche Verschärfung - vor allem in Bezug auf die Bankgeheimnisse von Österreich, Belgien und Luxemburg - glaube ich aber derzeit noch nicht. In der EU-Steuerpolitik ist eine Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten notwendig und gerade Österreich wird alles daran setzen, zumindest das in ihrer Verfassung verankerte Bankgeheimnis weiter beizubehalten.

Für Luxemburg gilt dies natürlich auch und hier sind bereits derzeit Tendenzen festzustellen, in welche Richtung diese Länder gemeinsam mit der Schweiz gehen möchten. Kurz gesagt die Ausdehnung der EU-Quellensteuer auf alle Anlageklassen und auch Juristische Personen ist zu erwarten, ein genereller Informationsaustausch und somit die Abschaffung des Bankgeheimnisses in diesen Ländern in nächster Zeit jedoch - noch - nicht.

Schweizer Bankgeheimnis - Wie verhandlungsbereit sind die Eidgenossen?

Gerade die Liechtensteiner Steueraffäre hat die Zinsbesteuerung in der Europäischen Union zu einem hochbrisanten Thema gemacht. Zwar wurde im letzten EU-Finanzministerrat Mitte Mai nur beschlossen, dass die EU-Kommission bis zum Herbst Revisionsvorschläge vorlegen soll, aber ich denke dass hier eine starke Beschleunigung dieser Entwicklungen und Reformen nun zu erwarten sind.

Schweiz- Verhandlungen mit der EU, aber nicht über das Bankgeheimnis

Wie ernst die Schweiz die derzeitigen Entwicklungen bereits jetzt nimmt, zeigt beispielsweise auch der aktuelle Besuch des Schweizer Finanzministers Merz beim traditionellen Verbündeten Luxemburg.

Mit dem vom Finanzplatz ebenso abhängigen Großherzogtum haben die Schweizer einen Verbündeten, welcher sich sogar innerhalb der EU befindet. Dadurch erhoffen sich die Schweizer eine Unterstützung im immer schwerer werdenden Kampf für Ihr Bankgeheimnis. Beide Staaten teilen die - grundsätzlich natürlich sehr begrüßenswerte - Sichtweise, dass die Privatsphäre bei der Vermögensverwaltung und Kapitalanlage sehr wichtig ist. Für beide Staaten gilt es nun, im Zusammenhang mit der Zinsbesteuerung einen Wechsel zum System des Informationsaustausches für ihre Länder zu verhindern. Alles andere wäre das Ende - oder zumindest ein weiterer Beginn - des Endes ihrer Bankgeheimnisse.

Die Schweiz muss zum Dialog bereit sein, um nicht wie Liechtenstein isoliert zu werden!

Die meisten EU-Staaten liefern bereits die Daten von Bankkunden aus anderen EU-Ländern automatisch an deren Steuerbehörden weiter. Vor allem Deutschland mit seinen Steuerausfällen durch nichtdeklarierte Auslandskapitalanlagen in Milliardenhöhe fordert, dass auch Länder mit Bankgeheimnis zukünftig den Informationsaustausch praktizieren.

Die Schweiz und Luxemburg wollen jedoch am anderen System im Rahmen der Zinsbesteuerung festhalten. Dem Steuerrückbehalt, den diese Länder seit 2005 auf Zinserträge von ausländischen EU-Kunden - anonym - einbehalten und abführen. Gemäß dem Abkommen der Schweiz mit der EU ist eine Überprüfung des Vertrags erst vorgesehen, wenn Erfahrungen mit der letzten Stufe vorliegen. Also eigentlich erst ab dem Jahre 2013.

Die Schweizer betonen nun zwar, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, dieses Abkommen vor 2013 zu revidieren, jedoch nimmt der Druck gerade aufgrund der Steueraffäre in Liechtenstein nun dramatisch zu. Die Schweizer müssen also zu frühzeitigeren Gesprächen mit der EU bereit sein.

Fazit: Die Schweizer wollen eine Garantie für Ihr Bankgeheimnis

Als Gegenleistung für diese frühzeitigen neuen Gespräche und eine eventuelle Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie werden die Schweizer also als Gegenleistung eine Art Garantie für ihr Bankgeheimnis einfordern. Das zeigt sich auch an einer Aussage des Schweizer Finanzministers: Ich erwarte vor allem, dass die EU den Informationsaustausch außerhalb aller Diskussion stellt”.

Ich bin wie gesagt der Ansicht, dass die Schweizer Banken gut daran tun, Ihr Bankgeheimnis zu exportieren, in Länder wie beispielsweise Singapur. Dort haben fast alle bedeutenden Schweizer Banken mittlerweile Niederlassungen eröffnet. Es bleibt auch abzuwarten, wie die angeschlagene Schweizer UBS beispielsweise gegenüber den US-Steuerbehörden weiter vorgeht. Mit den USA als Verbündetem gegen das Schweizer Bankgeheimnis wird der Druck aus meiner Sicht noch weit schneller zunehmen.

Ihr Markus Miller

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Ihre Bank – verkauft sie noch oder berät sie schon?

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Allgemein — admin @ 00:42



Citibank Depot

Haben Sie eine Vermögensbetreuung- oder verwaltung bei Ihrer Bank? Sind Sie vielleicht sogar Kunde einer Bank mit Private Banking Dienstleistungen? Hoffentlich steht dann nicht auf dem Türschild Ihrer Sparkasse neuerdings statt Anlageberatung nur Private Banking, ohne dass auch die Beratungsleistungen verbessert wurden. Gerade die Paläste der Private Banking Anbieter sind meist vornehm und elitär, hochglänzend die Werbeprospekte, perfekt gekleidet und gestriegelt Ihre Repräsentanten und Berater.

Aber: Fühlen Sie sich von Ihrem Bankberater wirklich beraten, oder haben Sie manchmal das Gefühl, er muss Ihnen ein neues Produkt aufschwätzen? Dieses Gefühl kann ich Ihnen dann leider nicht nehmen, weil diese Praktiken in der Vermögensberatung von Banken - gerade auch in der Vermögensverwaltung - immer noch viel zu oft die Regel sind.

Die Illusion vom Private Banking

Ja die Finanzwelt scheint dort scheinbar besonders hell zu erstrahlen. Doch wo viel Licht ist, findet man auch viel Schatten und oftmals suggeriert diese exklusive Fassade eine reine Pseudoseriosität welche sich weder in Beratungsqualität noch Performance der betreuten Kundendepots widerspiegelt. Diskretion bedeutet dabei für viele Banken in erster Linie Verschwiegenheit gegenüber dem eigenen Geschäftsgebaren.

Kundenrentabilisierung oder Kundenabzocke?

Bei nicht wenigen Private Banking Anbietern gibt es spezielle “Experten” in den Bereichen Entwicklung und Controlling, die ihre grauen Zellen nur dazu verwenden, die Methoden und Berater-Manipulationen zu verfeinern, um möglichst viel Geld aus jeder Kundenbeziehung herauszuholen. Bankintern spricht man dabei auch sehr vornehm von “Kundenrentabilisierung”. Ich nenne das bei einigen Private Banking Anbietern schlicht weniger vornehm “Kundenabzocke”.

Ein Kartell der Innovationsverhinderung für hohe Spesen

Noch bestimmt gerade im scheinbar so gehobenen und innovativen Private Banking Segment meist die Volumensgröße über die Preisfestsetzung.

Dies gilt auch für das traditionelle Anlagegeschäft, obwohl beispielsweise gerade im Wertpapiergeschäft der Banken circa zwei Drittel der gesamten Kosten auf die Beratungsdienstleistungen entfallen. Diese Strategie wurde bislang von den meisten Private Banking Anbietern fast kartellähnlich Aufrecht erhalten. Aber aufgrund des zunehmenden Wettbewerbdruckes brechen einige Anbieter mittlerweile aus und bieten Flat-Rate-Modelle (pauschale Gebührenmodelle) und Honorarberatungen an. Allerdings dürfte der Anteil dieser Modelle derzeit in Deutschland erst bei ca. 5% des Gesamtmarktes liegen.

Produktverkauf statt Kundenberatung

Derzeit berechnen somit viele Banken und Vermögensverwalter Ihnen als Kunden in der Regel Preise für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen wie etwa den Kauf- und Verkauf von Wertpapieren, die Verwaltung und Depotführung für diese Wertpapiere, den Zahlungsverkehr und die Kontoführung welche somit die “kostenlose” Beratungsdienstleistung quersubventionieren. Die “Qualität” der Beratung bezahlen Kunden somit über Produkte welche oftmals aufgrund dieser Systematik nicht die beste Qualität haben!

Zusätzlich sind bei vielen Produkten innere und versteckte Kosten in erheblichem Maße vorhanden. Diese stellen oftmals eine dramatische Kostenbelastung für Sie als Kunden dar und somit einen klaren Renditenachteil. Noch schlimmer, oftmals steigen auch die Risiken von Produkten durch die Methode von “upfront” erhobenen Spesen. Dadurch nimmt man strukturierten Produkten (Zertifikaten) beispielsweise die Chancen und erhöht die Risiken.

Provisionen: Wo laufen sie denn?

Auch vollkommen intransparent und nach außen nicht sichtbar eingepflegte Bestandsprovisionen werden von Seiten der Banken oft einbehalten und sind Teil des Gesamtpreises, welcher Ihnen als Kunden oftmals überhaupt nicht bewusst ist.

Es gibt übrigens eine neue und für Sie als Verbraucher sehr positive EU-Richtlinie, nach welcher Ihre Bank dazu verpflichtet ist, Ihnen alle Kosten offenzulegen. Bestehen Sie darauf und lassen Sie sich das schriftlich von Ihrer Bank bestätigen! Falls Sie dann einmal Ihre Bank verklagen möchten, habe Ich auch die entsprechenden, renommierten Fachanwälte für Kapitalanlagerecht in unserem einzigartigen Netzwerk von GEOPOLITICAL.BIZ zu Ihrer Verfügung.

Die Zukunft in der Vermögensberatung – Honorare statt Provisionen

Die Lösung gegen die übliche Provisionsberatung von Banken und Vermögensberatern ist eigentlich sehr einfach. Die Trennung der Produktleistungen von den Beratungsleistungen und eine separate, transparente Ausweisung von beiden muss das Ziel eines jeden Vermögensmanagers sein!
Eine Honorarberatung beugt diesen Interessenskonflikten von vornherein vor und gewährleistet, den Kunden individuell, umfassend und objektiv zu beraten und zu betreuen auf Basis eines festgelegten Honorarsatzes nach Zeitaufwand. Gerade Steuerberater oder Rechtsanwälte arbeiten nach dem gleichen Prinzip und dieses Prinzip sollte sich gerade auch im Private Banking etablieren!

Aber gerade als Private Banking Kunde sollten Sie von Ihrer Bank folgendes erwarten und einfordern:

+ langfristige Betreuung durch den Ansprechpartner ihres Vertrauens. Dieser sollte ein Beziehungsmanager sein, kein Produktverkäufer.

+ Unabhängiges Angebot an Finanzprodukten erstklassiger Qualität. So genannte Best of Class oder Best Select Ansätze in der Produktebereitstellung der Bank. Fragen Sie Ihren Bankberater direkt ob er persönliche Absatzziele hat oder Hausprodukte verkaufen muss und lassen Sie sich seine Aussage schriftlich bestätigen.

+ Gewährleistung absoluter Diskretion. Mein Rat ist hier vertrauen Sie nicht allein auf die Sicherheit Ihres Bankplatzes auch wenn dieser in Österreich oder Luxemburg ist. Schalten Sie durchaus auch eine Gesellschaftsstruktur dazwischen und vertrauen Sie nicht auf irgendwelche derzeitigen Bankgeheimnisse, vor allem nicht in EU Ländern!

+ Bequemlichkeit, Sicherheit, Einfachheit und ein konsolidierter Gesamtüberblick in all ihren Finanzangelegenheiten. Lassen Sie die Reportings Ihrer Bank doch einmal durch eine unabhängige Stelle überprüfen auch im Hinblick auf versteckte Gebühren und auch auf die Leistungsfähigkeit und Kompetenz Ihrer Bank. Es gibt GIPS (Global Investment Performance Standards) aber längst nicht jede Bank setzt diese um und Performance ist nicht gleich Performance und schon gar nicht Rendite! Denken Sie immer daran, alles im Leben ist relativ, es ist nur eine Frage des Blickwinkels und diesen stellen gerade Private Banking Anbieter oftmals so ein, damit er bei Ihnen am besten ankommt!

+ Der Private Banker der Zukunft arbeitet mobil und flexibel auf Honorarbasis für den Kunden, nicht Provisionsorientiert für die Bank

Was zeichnet einen Private Banking Honorarberater aus?

+ Ein Honorarberater meldet sich nur bei Ihnen, wenn wichtige Informationen vorliegen - und nicht, weil Ihnen ein neues Finanzprodukt verkauft werden muß.

+ Ausschließlich Ihre finanziellen Interessen werden produktneutral und bankenunabhängig vertreten - und nicht die einer Versicherung oder einer Bank.

+ Empfehlungen sind unabhängig von verdeckten Provisionen von Produktanbietern.

+ Die Produktbeschaffung sollte Ihnen zu Nettokonditionen ermöglicht werden, weil auf Provisionen verzichtet wird

+ Leistungen sind nachprüfbar und objektiv. Dafür wird Ihr Berater - wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt - von Ihnen als Kunde bezahlt, und nicht über den undurchsichtigen Umweg über eine Versicherung oder Bank.

+ Sie profitieren von hoher Beratungsqualität durch erfahrene und qualifizierte Berater, welche auch Anlageproduktübergreifendes Fachwissen haben ebenso eine hohe emotionale Intelligenz wie soziale Kompetenz. Der Hauptvorteil einer Vermögensverwaltung oder Vermögensberatung auf Honorarbasis ist das eine provisionsfreie Beratung garantiert was andere versprechen, denn nur wirklich provisionsunabhängige Berater können objektiv sein! Seien Sie sich bewusst, dass Banken und Provisionsgetriebene Vermittler bei jedem verkauften Produkt und jeder Transaktion verdienen. Zusätzlich zu den offenen Provisionen können gerade die verdeckten und intransparenten Spesen (trotz MIFID) weit höher sein als Sie vermuten, oder Sie finden diese nur irgendwo beiläufig im Kleingedruckten.

Wie finden Sie nun eine geeignete Private Banking Adresse?

Jede Bank wartet mit unzähligen, aufwendig gestalteten und teilweise inhaltlich nutzlosen Informationsmaterialien und Produktpräsentationen auf. Das eigene Bankkonzept wird dabei natürlich als “das beste” hervorgehoben. Aus dieser Vielzahl an Informationen ist es für Anleger nur schwer zu erkennen, welche Dienstleistungen und Produkte den persönlichen Erwartungen nun am besten gerecht werden.

Es macht natürlich wenig Sinn, von Pontius zu Pilatus zu laufen, um Wünsche bei den jeweiligen Banken vorzutragen. Meine Erfahrung aus vielen Gesprächen ist, dass Anleger dann in vielen Fällen keinen Deut schlauer sind als vorher. Im Gegenteil: Oftmals ist es leider so, dass Interessenten Gefahr laufen, dem besten Redner auf den Leim zu gehen. Der ist aber in den wenigsten Fällen der beste Berater. In der persönlichen Beratung liegt also immer auch ein Risiko.

Machen Sie zunächst eine schriftliche Ausschreibung an mehrere Banken!

Als Vermögensinhaber sollten Sie sich verschiedene Angebote einholen. Genau so, wie Sie das auch beispielsweise bei einem neuen Badezimmer machen. Sie schreiben ganz selbstverständlich mehrere Fliesenleger an und sondieren dann die Angebote. Was bei handwerklichen Aufträgen - bereits auch schon bei kleinen Summen - heute ein ganz üblicher Vorgang ist, wird leider im Bankbereich nach meiner Erfahrung kaum angewandt. Gezielte Ausschreibungen für Vermögenswerte sind bei Privatanlegern derzeit leider noch die große Ausnahme.

Eine Vorgehensweise und Checkliste wie Sie die beste Bank finden und wie Sie Ihr Vermögen intelligent an Banken ausschreiben können, finden Sie beispielsweise in der Monatsausgabe 1/2008 von Kapital & Steuern vertraulich, welche Sie als Abonnent bequem im Online-Archiv herunterladen können.

Ihr

Markus Miller

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